Klasse B / B197/ BF 17

Klasse B  Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 17 ½ Jahre

Klasse BF 17 Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 ½ Jahre

Klasse B 197 Mindestalter bei Ausbildungsbeginn wie bei B/BF 17 siehe oben.  (mind.10 Fahrstunden auf Schaltfahrzeug, eine Überprüfungsfahrt mit Fahrlehrer, restl.Fahrstunden auf Automatikfahrzeug, prakt. Prüfung auf Automatikfahrzeug)

Theorie: 12x Grundthemen und 2x Spezialthema Klasse B (bei Vorbesitz nur 6x Grundthemen)

Praxis: Grundfahraufgaben, Sonderfahrten, Test- und Reifestufe

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